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F.A.Q.

Häufig gestellte Fragen

Wo wird was beantragt?

BEG Einzelmaßnahmen

    • Zuschüsse können beim BAFA beantragt werden.
    • Kreditförderung mittels Hausbank bei der KfW

Effiziente Wohngebäude (Sanierung und Neubau)

    • Kredit- oder Zuschussförderung für die Sanierung zum Effizienzhaus und den Neubau von Effizienzhäusern werden mittels der Hausbank bei der KfW beantragt.
Wann kann ich mit meinem Projekt starten?

Verträge über Planungs- und Beratungsleistungen dürfen schon vor der Antragstellung geschlossen werden.

Vorbereitende Maßnahmen zur Herrichtung von Grundstücken können in der BEG EM nicht gefördert werden und fallen somit nicht unter den gebäudebezogenen Vorhabenbeginn und dürfen ausgeführt werden.

Dazu zählen:

• Der Abriss bestehender Gebäude bzw. Flächenbereinigungen oder Einebnung.
• Bodenuntersuchungen, Altlastenbereinigung und Austausch kontaminierter Böden

Beim Neubau startet der förderschädliche Baubeginn mit dem Erdaushub für das neue Gebäude.

Außerdem sind bei Sanierungen nicht förderschädlich:

• die Erkundungen vorhandener Bausubstanz und Statik
• die Umsetzung nicht-förderfähiger Maßnahmen wie Fahrstuhlanbau oder barrierefreier Umbau
• die Umsetzung förderfähiger, aber nicht geförderter Maßnahmen

Hat eine Entkernung einen Bezug zur energetischen Sanierung, zählt sie zum Vorhabenbeginn. Die Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten entscheiden, ob die Maßnahme in Bezug auf die energetische Sanierung erforderlich ist.

Wie viel Zeit habe ich eine bezuschusste Maßnahme durchzuführen und abzuschließen?

Da die  Zuschussförderung nur befristet zugesagt wird, ist der Zeitraum für die Durchführung grundsätzlich 24 Monate ab Zugang der Zusage des Zuwendungsbescheids (Bewilligungszeitraum). Diese Frist kann aber auf begründeten Antrag um maximal 24 Monate verlängert werden, wenn die Umsetzung der Maßnahme innerhalb der ersten 24 Monate vom Antragsteller aus Gründen nicht umgesetzt werden konnte, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat. Die maximale Frist für die Durchführung für Einzelmaßnahmen beträgt damit 48 Monate.

Spätestens sechs Monate nach Ablauf der Bewilligungsfrist, also nach spätestens 30 oder (bei Verlängerung der Bewilligungsfrist auf 48 Monate) nach 54 Monaten, müssen alle Nachweise für die erfolgte Umsetzung der Maßnahme nachgewiesen eingereicht und die Rechnungen bezahlt sein.

Kann für jedes Wohnhaus eine Sanierung beantragt?

Eine Sanierung ist nur bei Gebäuden möglich, deren Bauantrag zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück liegt.

Ist das Alter einer Ölheizung entscheidend für eine Förderung?

Das Alter der Ölheizung ist nicht entscheidend. Gefördert wird der Austausch in Bestandsgebäuden, deren Bauantrag zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Die Förderhöhe ergibt sich nach BEG EM Nummer 5.3 a).

Welche Vorteile hat der "Individuelle Sanierungsfahrplan"?

Wurde für ein Bestandsgebäude ein sogenannter „Individueller Sanierungsfahprlan“ (iSFP) gefördert und erstellt wird ein Bonus 5 % auf  Förderunge von Einzelmaßnahmen gewährt.

Voraussetzung ist die Einbeziehung eines Energieeffizienz-Experten bzw. einer -Expertin.